Als Richtlinie für die Vorgehensweise zur Ermittlung psychischer Belastungen können folgende Möglichkeiten dienen:
Welche Vorgehensweise oder Kombination im jeweiligen Unternehmen zu wählen ist, kann sinnvoll nur unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, Erfahrungen und Kompetenzen im Betrieb sowie im Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der Vorgehensweisen entschieden werden.
Für die vom Gesetzgeber geforderte systematische Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen ist die Kenntnis der Gesamtheit der zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten.
Hierbei hat sich folgendes Durchführungskonzept bewährt:
Die Beurteilung der ermittelten psychischen Belastung zielt darauf ab, einzuschätzen, ob Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind und wenn ja, welche dies sein können.
Als Angebot zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Unternehmen und anschließend moderierten Teamrunden biete ich Ihnen folgende Leistungen:
Jeder Teilnehmer wird einer Tätigkeitsgruppe und Organisationseinheit zum internen bzw. externen Vergleich zugeordnet. Es werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:
optional: externe Datenerhebung und Auswertung bei der Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften (FFAW) mittels COPSOQ-Fragebogen (dieser Fragebogen wurde ursprünglich in Dänemark entwickelt und Anfang der 2000er Jahre von der FFAW im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Deutschland eingeführt. Das Verfahren ist wissenschaftlich erprobt und zertifiziert)